SteraTrans Claim

ATLAS-Ausfuhr per Internet geplant - Pflicht zur elektronischen Abgabe ab dem 01. Juli 2009


Voraussichtlich ab dem 01. April 2009 besteht die Möglichkeit, Ausfuhranmeldungen online im Internet auszufüllen und mit einem elektronischen Zertifikat abzugeben, falls die Ausfuhranmeldung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle angemeldet wird.


 


Mit der elektronischen Übermittlung können die Zollstellen feststellen, von wem die eingehenden Ausfuhranmeldungen stammen und gleichzeitig alle zollrechtlichen Entscheidungen zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren zurück an den Absender übermitteln. Die Vorlage einer handschriftlichen unterzeichneten Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle ist somit nicht mehr erforderlich. Die Pflicht zur Abgabe von elektronischen Ausfuhranmeldungen besteht ab dem 01. Juli 2009.





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