SteraTrans Claim

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO - Authorised Economic Operator)


Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht Unternehmen - die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind - Vergünstigungen und Vereinfachungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch zu nehmen.


 


Ziel ist es, die internationale Lieferkette vom Hersteller bis zum Endverbraucher abzusichern. Der Status des AEO ist in allen Mitgliedstaaten der europäischen Union unbegrenzt gültig. Derzeit stehen Verhandlungen mit Drittländern, insbesondere der USA, China und der Schweiz an, die zu einer weltweiten Anerkennung des Status führen sollen. Die Bewilligung dieses Status ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie gegebenenfalls der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft. Die Zollverwaltung erhebt keine Gebühr für die AEO-Zertifizierung. Eine Beteiligung externer Zertifizierer oder Gutachter ist nicht erforderlich.


 


Die Europäische Kommission veröffentlicht mit Zustimmung der Inhaber eines AEO-Zertifikats ein Verzeichnis der Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten im Internet. Das Verzeichnis wird auf dem neuesten Stand gehalten.





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